Dieser Musterbrief ist vom Auftragnehmer an den Auftraggeber gerichtet und informiert diesen darüber, welche Stoffe und Bauteile im Umfang der Abschlagsrechnung Berücksichtigung fanden. Dabei kann mit Bezug auf § 16 Abs. 1, Nr. 1 VOB/B gewählt werden, ob je nach Vereinbarung mit dem Auftraggeber, das Eigentum an den Bauteilen und Stoffen an den Auftraggeber übertragen oder eine entsprechende Sicherheit gegeben wurde. Der Auftraggeber wird aufgefordert innerhalb der Fälligkeit nach § 16 Abs. 3, Nr. 3 VOB/B zu zahlen.