Baukalkulation / Angebot / Nachträge

Kalkulationslohn

Dem Kalkulationslohn (KL) kommt eine wichtige und zentrale Bedeutung zu, bildet er doch gewissermaßen das Kernstück in der Baukalkulation. Er repräsentiert den Wertansatz (neben dem Arbeitszeitaufwand als Mengenansatz) für die Bestimmung der Lohnkosten im Rahmen der Einzelkosten der Teilleistungen (EKT) für die Einheitspreise (EP) der einzelnen Leistungspositionen. Seine Höhe bestimmt wesentlich nicht nur den Umfang der Lohnkosten, sondern auch die Verrechnung der Gemeinkosten und schließlich die Höhe der einzelnen Einheitspreise und der Angebotsendsumme.
Eine angemessene Kalkulation der Lohnkosten als EKT setzt zwingend eine möglichst bauauftrags- bzw. mindestens betriebsindividuelle Bestimmung des Kalkulationslohns in € je Arbeitsstunde voraus.
Grundlagen für die Bestimmung des Kalkulationslohns bilden:
Der daraus abgeleitete Durchschnittswert entspricht zunächst dem durchschnittlichen Tarifstundenlohn (in € je Stunde). Sind noch anteilige Zulagen, Zuschläge und ggf. Beträge der Vermögensbildung zu berücksichtigen, stellt sich der Mittellohn (ML) dar. Werden weiterhin noch die lohngebundenen Kosten (ehem. Lohnzusatzkosten) sowie Lohnnebenkosten hinzugerechnet, steht im Ergebnis der Kalkulationslohn.
In den ergänzenden Formblättern Preise (EFB-Preis) 221 oder 222 nach Vergabe- und Vertragshandbuch (VHB-Bund, Ausgabe 2017) wird der Kalkulationslohn im Abschnitt 1 in der Position 1.4 – ausgedrückt in € je Arbeitsstunde – nach folgender Zusammensetzung ausgewiesen:
Zuschlag in %€ / h
1.1Mittellohn ML
Einschließlich Lohnzulagen und Lohnerhöhung, wenn keine Lohngleitklausel vereinbart wird.
.....
1.2Lohngebundene Kosten
Sozialkosten und Soziallöhne, als Zuschlag auf ML.
..........
1.3Lohnnebenkosten
Auslösungen und Fahrgelder, als Zuschlag auf ML.
..........
1.4Kalkulationslohn
(Summe 1.1 bis 1.3)
.....
Der Kalkulationslohn bildet in Fortführung der Kalkulation meistens die Grundlage für Zu- bzw. Verrechnung der Gemeinkosten mit Baustellengemeinkosten (BGK) und Allgemeine Geschäftskosten (AGK) sowie auch von Wagnis und Gewinn (W & G), und zwar unterschiedlich bei den Kalkulationsverfahren der:
Beispielsweise für die Bestimmung:
  • eines Wertansatzes für Stundenlohnarbeiten oder
  • der Lohnkosten, einschließlich von Zuschlägen als Bestandteil von Einheitspreisen im EFB-Preisblatt 223 (Aufgliederung der Einheitspreise).
Hinsichtlich eines Beispiels mit Aussagen in % und € / h wird verwiesen auf eine Darstellung unter den Begriffen: Einfache Zuschlagskalkulation und EFB-Preis 222 bei Endsummenkalkulation.
Der Kalkulationslohn ist in den einzelnen Bauunternehmen sowie als Kalkulationsansatz teils sehr unterschiedlich hoch, beispielsweise in Unternehmen der neuen Bundesländer niedriger aufgrund des niedrigeren Tariflohns und eines geringeren Zuschlags der lohngebundenen Kosten.
In der Literatur und Baupraxis wird der Kalkulationslohn auch als Mittellohn ASL bzw. APSL bezeichnet, und zwar mit Bezug auf die in die Ermittlung einbezogenen Lohnkostenbestandteile A für Tariflohn der gewerblichen Arbeitnehmer, S für Sozialkosten und L für Lohnnebenkosten, ggf. bei mit P als Einbeziehung eines Poliers bzw. anteiliger Aufsichtskosten in der Berechnung. Eine vergleichende Übersicht zu den Begriffen nach den EFB-Preisblättern wird unter dem Begriff Mittellohn dargestellt.
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Aktuelle Normen und Richtlinien zu "Kalkulationslohn"

Auszug im Originaltext aus VDI 6210 Blatt 1 (2016-02)
Zu den Aufgaben des Abbruchunternehmers gehören die Plausibilitätsprüfung, die Kalkulation, die Arbeitsvorbereitung, die Durchführung, gegebenenfalls die Nachtragskalkulation, die Dokumentation, die Abrechnung und die interne Nachkalkulation.Die ausg...
- VDI-Richtlinie im Originaltext -
VDI-Richtlinie

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